Aktenschrank ade: Mit der E‑Akte Kundenprozesse verbessern
Ab dem Jahr 2020 tritt das E-Government-Gesetz in Kraft: Damit wird die elektronische Aktenführung für Behörden und Ämter verpflichtend. Die Einführung der E-Akte bringt dabei gleich mehrere Vorteile mit sich.