Informationssicherheit

Wel­che Anfor­de­run­gen bestehen an die Spei­che­rung und Auf­be­wah­rung von Doku­men­ten, Wie lässt sich die Doku­men­ten­si­cher­heit erhöhen.

Die fünf größ­ten Bau­stel­len beim Datenschutz

Die fünf größ­ten Bau­stel­len beim Datenschutz

Am 25. Mai 2018 trat die EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) in Kraft. Gab es anfangs noch hef­tige Kri­tik, hat sich die DSGVO inzwi­schen in vie­len Punk­ten bewährt. Sie könnte sogar zum Vor­bild für Län­der außer­halb Euro­pas wer­den. Den­noch kämp­fen Unter­neh­men immer noch mit gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen bei der Umset­zung. Die fünf größ­ten Bau­stel­len im Überblick

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Was man wis­sen darf: Auf­be­wah­rungs­fris­ten von E‑Mails, Doku­men­ten und Co.

Was man wis­sen darf: Auf­be­wah­rungs­fris­ten von E‑Mails, Doku­men­ten und Co.

Wis­sen ist Macht. Doch was darf ein Unter­neh­men eigent­lich wis­sen und was nicht? Wel­che Auf­be­wah­rungs­fris­ten gel­ten für E‑Mails, Daten­sätze und Co.? Wie lange darf man zum Bei­spiel Kon­takte nut­zen, die in einer Excel-Datei gespei­chert sind? Wir klä­ren, was man wie lange wis­sen darf.

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