Manfred Klöppel
11. November 2020

Eine digi­tale Rech­nungs­ver­ar­bei­tung lohnt sich für die meis­ten Unter­neh­men, bie­tet sie gleich eine Reihe von Vor­tei­len. Daher treibt der Bund mit der E‑Rechnung die­ses Thema voran. Warum es sich für Unter­neh­men lohnt, die Rech­nungs­be­ar­bei­tung umzu­stel­len, ver­ra­ten wir hier. 

Frei­tag­nach­mit­tag, kurz vor Fei­er­abend: Noch schnell die letzte Rech­nung als PDF abge­spei­chert, an eine E‑Mail ange­hängt und los­ge­schickt – ent­spannt kann es ins Wochen­ende gehen. Immer mehr Rech­nungs­ab­tei­lun­gen arbei­ten digi­tal. Doch für viele Unter­neh­men, die im Auf­trag öffent­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen tätig sind, fin­det jetzt eine fun­da­men­tale Ände­rung ihren Abschluss: Ab dem 27. Novem­ber 2020 akzep­tie­ren nun auch der Bund und die zu ihm gehö­ren­den Behör­den nur noch eine elek­tro­ni­sche Rech­nung, wenn es sich um Beträge ab 1.000 Euro han­delt – und eine sol­che ist die ein­fa­che PDF aus dem Fir­men­rech­ner nicht.

Eine E‑Rechnung muss die rele­van­ten Daten in struk­tu­rier­ter, maschi­nen­les­ba­rer Form ent­hal­ten. Der Gesetz­ge­ber will mit sei­nen Vor­ga­ben errei­chen, dass Infor­ma­tio­nen medi­en­bruch­frei zwi­schen Com­pu­ter­sys­te­men aus­ge­tauscht wer­den kön­nen, sie also nicht bei­spiels­weise mit einem Scan­ner erfasst oder gar von Hand ein­ge­ge­be­nen wer­den müssen.

E‑Rechnung: nied­rige Kos­ten, gerin­ger Per­so­nal­auf­wand, mehr Liquidität

Gleich­zei­tig treibt der Bund damit die Digi­ta­li­sie­rung von papier­ba­sier­ten Geschäfts­pro­zes­sen in der Ver­wal­tung voran: Gerade der Rech­nungs­ein­gangs­pro­zess eig­net sich näm­lich her­vor­ra­gend als Start­punkt für die Digi­ta­li­sie­rung in Orga­ni­sa­tio­nen. Zum einen da hier mit Frei­gabe und Bear­bei­tung gleich meh­rere Abtei­lun­gen betei­ligt sind, zum ande­ren da ein papier­ba­sier­ter Rech­nungs­pro­zess zeit- und arbeits­in­ten­si­ver ist als ein digitaler.

Die E‑Rechnung kann daher zum Trei­ber der Digi­ta­li­sie­rung wer­den. So sind von der ver­pflich­ten­den Ein­rei­chung einer E‑Rechnung bei Behör­den auf kom­mu­na­ler, Lan­des- und Bun­des­ebene zunächst unmit­tel­bar Unter­neh­men betrof­fen, die an diese lie­fern oder für diese Dienste leis­ten. Das kann vom Geträn­ke­lie­fe­rant bis zum Fens­ter­put­zer rei­chen – diese müs­sen han­deln und ihre Rech­nungs­le­gung digi­ta­li­sie­ren, wol­len sie nicht Gefahr lau­fen, Rech­nun­gen auf­wän­dig stü­ckeln zu müs­sen oder gar keine Zah­lungs­ein­gänge mehr zu erhalten.

Digi­tale Rech­nungs­ver­ar­bei­tung als Digitalisierungstreiber

Doch selbst Mit­tel­ständ­ler, die kein Geschäft mit der öffent­li­chen Hand haben, soll­ten sich mit der Umstel­lung auf digi­tale Rech­nungs­pro­zesse beschäf­ti­gen, denn die E‑Rechnung bie­tet eine Reihe von Vor­tei­len: die Kos­ten sind nied­ri­ger, der Per­so­nal­auf­wand gerin­ger, meist wer­den aus­ste­hende Zah­lun­gen schnel­ler begli­chen, was sich posi­tiv auf die Liqui­di­täts­si­tua­tion des Unter­neh­mens aus­wir­ken kann – und die Umwelt schont sie obendrein.

Zudem gehen inzwi­schen auch klei­nere und mitt­lere Unter­neh­men ver­stärkt die Digi­ta­li­sie­rung ihrer Pro­zesse an, wie die aktu­elle Stu­die des Bit­kom zeigt. Die Umstel­lung auf eine digi­tale Rech­nungs­ver­ar­brei­tung bie­tet viele Vor­teile. Wer sich als Ver­ant­wort­li­cher mit der Ein­füh­rung von E‑Rechnungen beschäf­tigt, sollte fol­gende Punkte beachten:

1. E‑Rechnungsformate prü­fen und auswählen

Für die E‑Rechnung sind zur­zeit zwei For­mate gän­gig, ZUGFerD und XRech­nung. Beide ver­fü­gen über die ent­schei­dende Eigen­schaft: Sie ent­hal­ten die maß­geb­li­chen Daten in struk­tu­rier­ter Form. Zudem erfül­len sie die wich­tige Vor­aus­set­zung der Les­bar­keit – und zwar für Maschi­nen wie für Men­schen. Bei ZUGFerD han­delt es sich quasi um eine PDF, der maschi­nell les­bare Daten hin­zu­ge­fügt sind und die von Mit­ar­bei­tern per Durch­sicht geprüft wer­den kann. Dafür bedarf es bei der XRech­nung einer spe­zi­el­len Soft­ware, eines View­ers, der den XML-Code für das mensch­li­che Auge erkenn­bar macht. Rech­nun­gen an Behör­den kön­nen künf­tig in bei­den For­ma­ten ein­ge­reicht wer­den, wobei die öffent­li­che Hand die XRech­nung bevor­zugt. Tipp: Wer sein Unter­neh­men auf E‑Rechnung umstel­len möchte, sollte ein Sys­tem prü­fen, das die Aus­gabe in bei­den For­ma­ten ermöglicht.

2. Pro­zesse doku­men­tie­ren und Ein­wil­li­gung des Emp­fän­gers einholen

Für die rechts­si­chere Erstel­lung, Ver­ar­bei­tung und Spei­che­rung einer E‑Rechnung müs­sen die betrieb­li­chen Pro­zesse detail­liert doku­men­tiert wer­den. Denn auch für E‑Rechnungen gel­ten die Grund­sätze ordent­li­cher Buch­füh­rung (GoB) gemäß Han­dels­ge­setz­buch sowie die Grund­sätze zur Auf­be­wah­rung von Büchern, Auf­zeich­nun­gen und Unter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form sowie zum Daten­zu­griff (GoBD). Die Finanz­ver­wal­tung legt Wert auf die Fixie­rung des orga­ni­sa­to­ri­schen wie tech­ni­schen Ver­fah­rens, mit dem ein Unter­neh­men steu­er­lich rele­vante Infor­ma­tio­nen ver­ar­bei­tet. Vor Ver­sand der ers­ten E‑Rechnung ist zudem zu beach­ten, dass die Ein­wil­li­gung des Emp­fän­gers zu deren Erhalt ein­ge­holt wird. Tipp: Diese Ein­wil­li­gung kann auch still­schwei­gend erfol­gen, indem der Rech­nungs­emp­fän­ger den aus­ste­hen­den Betrag begleicht.

3. Rech­nung ver­ar­bei­ten und übermitteln

Für das Erstel­len einer E‑Rechnung gel­ten die­sel­ben Prin­zi­pien wie für eine kon­ven­tio­nelle, auf Papier erstellte Rech­nung. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel gesetz­li­che Pflicht­an­ga­ben wie voll­stän­di­ger Name und Anschrift des Rech­nungs­emp­fän­gers, Rech­nungs­da­tum und ‑summe, aber auch etwa die Umsatz­steu­er­num­mer des Rech­nungs­stel­lers. Zudem muss gewähr­leis­tet sein, dass die Her­kunft der Rech­nung echt und der Inhalt unver­sehrt ist. Bei­des sollte durch Kon­troll­pro­zesse inner­halb des Betriebs ebenso geprüft wer­den wie Menge und Art der erbrach­ten Leis­tun­gen oder der gelie­fer­ten Waren sowie der ver­ein­barte Preis. Auch eine E‑Rechnung kann prin­zi­pi­ell per E‑Mail ver­sen­det wer­den. Aller­dings wer­den dadurch die vol­len Vor­teile einer kom­plett elek­tro­ni­schen Ver­ar­bei­tung geschmä­lert. Tipp: Ein Up- und Down­load­por­tal kann die Ver­wen­dung von E‑Rechnungen noch effi­zi­en­ter machen.

4. Rech­nung und Pro­zesse archivieren

Das Umsatz­steu­er­recht schreibt vor, dass Rech­nun­gen über min­des­tens zehn Jahre lang auf­zu­be­wah­ren sind – das gilt auch für E‑Rechnungen. Egal, ob elek­tro­nisch oder auf Papier: Die Unver­än­der­bar­keit muss dabei gewähr­leis­tet sein, Prü­fer müs­sen also immer auf den Ori­gi­nal­zu­stand schlie­ßen kön­nen. Das kann auch dann der Fall sein, wenn Ori­gi­nale in einen haus­ei­ge­nen Stan­dard kon­ver­tiert und archi­viert wer­den, sofern die dazu nötige Soft- und Hard­ware­aus­stat­tung eben­falls über den gefor­der­ten Zeit­raum hin­weg vor­ge­hal­ten wer­den, ein­schließ­lich der rele­van­ten Pro­zess­do­ku­men­ta­tion. Tipp: Den­ken Sie bei der Archi­vie­rung unbe­dingt daran, auch Pro­gramme wie den Viewer zur Visua­li­sie­rung der Daten mit zu sichern – das gilt auch für even­tu­elle genutzte frü­here Programmversionen!

5. Rech­nungs­ver­ar­bei­tung digitalisieren

Neben der Rech­nungs­stel­lung soll­ten Unter­neh­men zudem den eige­nen Rech­nungs­ein­gangs­pro­zess opti­mie­ren. Wie oben beschrie­ben bie­tet die Umstel­lung auf einen digi­ta­len Rech­nungs­emp­fang zahl­rei­che Vor­teile. Um diese abzu­ru­fen, eig­net sich ein Doku­men­ten­ma­nage­ment-Sys­tem (DMS) wie der Kyocera Work­flow Mana­ger. Die­ser ist beson­ders für kleine und mitt­lere Unter­neh­men geeig­net, da er sich mit rela­tiv nied­ri­gem Auf­wand imple­men­tie­ren lässt.

Dabei ist es egal, ob es sich um einen mul­ti­na­tio­na­len Kon­zern oder um einen mit­tel­stän­di­schen Betrieb han­delt. Denn durch sei­nen modu­la­ren Auf­bau gelingt die Digi­ta­li­sie­rung von Pro­zes­sen und Work­flows ein­fach und zu gerin­gen Kos­ten. Auch die Frei­gabe und Bear­bei­tung von Rech­nun­gen aus dem Home-Office ist auf diese Weise kein Pro­blem mehr. Da kann es auch für die Ver­ant­wort­li­chen dann auch ent­spannt ins Wochen­ende gehen.

Kos­ten­freies Online-Semi­nar: Digi­tale Akten für mehr Effizienz

Wei­tere Infor­ma­tio­nen, wie Unter­neh­men von einer digi­ta­len Rech­nungs­ver­ar­bei­tung mit dem Kyocera Work­flow Mana­ger pro­fi­tie­ren, gibt es in die­sem kos­ten­freien Online-Web­i­nar. Anhand der digi­ta­len Lie­fe­ran­ten­akte zei­gen unsere DMS-Exper­ten, wie Unter­neh­men das Lie­fe­ran­ten­ma­nage­ment mit dem Kyocera Work­flow Mana­ger optimieren.

E‑Rechnung – bis­her Kür, ab 2025 Pflicht für Unternehmen

E‑Rechnung – bis­her Kür, ab 2025 Pflicht für Unternehmen

Bist du schon auf die E-Rechnung vorbereitet? Im März 2024 wurden die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen, die am 1. Januar 2025 für alle Unternehmen wirksam werden. Das neue E-Rechnungsgesetz übersetzt die...

Unsere ECO­SYS-Sys­teme machen den Unterschied

Unsere ECO­SYS-Sys­teme machen den Unterschied

Effizienter, sicherer und nachhaltiger denn je!Die jüngste ECOSYS -Modellreihe von Kyocera besteht aus fünf A4-Schwarz/Weiß-Systemen, drei Multifunktionssystemen und zwei Druckern. Die Systeme basieren auf der ECOSYS-Technologie und sind noch effizienter, nachhaltiger...

Kyocera-Sys­teme und Ori­gi­nal­to­ner – per­fek­tes Duo

Kyocera-Sys­teme und Ori­gi­nal­to­ner – per­fek­tes Duo

Vielleicht ist es dir auch schon aufgefallen: Auf dem Markt gibt es zahlreiche angeblich kompatible Ersatzoptionen für Kyocera Originaltoner auf dem Markt, die zwar günstig, aber minderwertig sind. Die qualitativ schlechte Billigware weist, auf den ersten Blick und...

Newsletter Anmeldung

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden mit unserem Newsletter!

Kategorien