Carolin tom Wörden
24. Oktober 2024

Bist du schon auf die E‑Rechnung vor­be­rei­tet? Im März 2024 wur­den die neuen Rege­lun­gen zur elek­tro­ni­schen Rech­nung im Rah­men des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes beschlos­sen, die am 1. Januar 2025 für alle Unter­neh­men wirk­sam wer­den. Das neue E‑Rechnungsgesetz über­setzt die Vor­ga­ben der Richt­li­nie 2014/55/EU in natio­na­les Recht. De facto kommst du mit der gesetz­li­chen Pflicht im B2B ab die­sem Zeit­punkt nicht mehr um einen digi­ta­len Rech­nungs­work­flow herum.

In die­sem Bei­trag zei­gen wir dir, was eine E‑Rechnung im Detail bedeu­tet und wie sie funk­tio­niert, wel­che Vor­teile sie bie­tet und wie du mit einer intel­li­gen­ten Soft­ware für geset­zes­kon­forme und effi­zi­ente Zah­lungs­pro­zesse sorgst.

Was ist eine E‑Rechnung?

Eine E‑Rechnung ist, kurz gesagt, der elek­tro­ni­sche „Zwil­ling“ einer her­kömm­li­chen For­de­rung auf Papier. Aber Ach­tung: Sie unter­schei­det sich von bereits digi­ta­len For­ma­ten wie PDF, Word oder Excel. Ihr Inhalt wird in einem struk­tu­rier­ten, maschi­nen­les­ba­ren XML-Daten­satz (gemäß EU-Norm EN 16931) dar­ge­stellt. Damit ist sicher­ge­stellt, dass eine E‑Rechnung auto­ma­tisch wei­ter­ver­ar­bei­tet sowie elek­tro­nisch über­mit­telt und emp­fan­gen wer­den kann.

Wie funk­tio­niert eine elek­tro­ni­sche Rechnung

Mit der Digi­ta­li­sie­rung erhal­ten Unter­neh­men neue Mög­lich­kei­ten, um ihre Work­flows effi­zi­en­ter, umwelt­freund­li­cher und kos­ten­güns­ti­ger zu gestal­ten. Dazu gehört auch die E‑Rechnung.  Sie löst die bis­her her­kömm­li­che Form der Papier­rech­nung ab.

Ihre Erstel­lung in den gän­gi­gen Rech­nungs­for­ma­ten ZUGFeRD oder XRech­nung erfor­dert deut­lich weni­ger Auf­wand, ver­ur­sacht kei­nen Abfall und redu­ziert Betriebs­kos­ten. Ihre Inhalte blei­ben dabei iden­tisch, d. h. Adres­sen, Rech­nungs­num­mer, Leis­tun­gen, Beträge, Steu­er­an­ga­ben etc.

Die XRech­nung ist ein deut­scher Stan­dard für den Aus­tausch der E‑Rechnungsdaten. Das For­mat umfasst XML-Daten­sätze, die für den Emp­fang und die Wei­ter­ver­ar­bei­tung durch ver­schie­dene Soft­ware­sys­teme struk­tu­riert auf­be­rei­tet sind. Hin­ter der Ent­wick­lung und dem Betrieb der XRech­nung steht die Koor­di­nie­rungs­stelle für IT-Standards.

ZUGFeRD: Das ein­heit­li­che Rech­nungs­da­ten­for­mat in Deutschland

ZUGFeRD wurde als ein ein­heit­li­ches Rech­nungs­da­ten­for­mat vom „Forum elek­tro­ni­sche Rech­nung Deutsch­land“ (FeRD) ent­wi­ckelt und ein­ge­führt. Es han­delt sich um eine soge­nannte Hybrid­rech­nung, da sie sowohl als PDF-Doku­ment als auch als inte­grierte XML-Ver­sion vor­liegt. Einer­seits erhält der Emp­fän­ger ein ver­trau­tes Rech­nungs­for­mat, das einen unmit­tel­ba­ren Über­blick über alle wich­ti­gen Rech­nungs­in­halte schafft, ande­rer­seits sind durch das „inhalts­glei­che Mehr­stück“ ein auto­ma­ti­sier­tes Aus­le­sen und die medi­en­bruch­freie Wei­ter­ver­ar­bei­tung mög­lich. Ent­schei­dend ist, dass die Inhalte bei­der Daten­for­mate iden­tisch sind. ZUGFeRD, in der 2. Ver­sion, erfüllt alle Anfor­de­run­gen der E‑Rechnungspflicht und kommt grund­sätz­lich auch für euro­päi­sche For­mate infrage.

Beide Vari­an­ten sind für die Erstel­lung von E‑Rechnungen zuge­las­sen. Mehr Fle­xi­bi­li­tät, vor allem bei Rech­nun­gen im B2B-Bereich, bie­tet ZUGFeRD, wäh­rend die XRech­nung als eta­blier­ter Stan­dard in Deutsch­land gilt und sich ideal für die Kom­mu­ni­ka­tion mit Behör­den eignet.

Die Über­tra­gung und Veri­fi­zie­rung der E‑Rechnung

Nach­dem alle Daten gemäß § 14 UStG Abs. 4 kor­rekt über­tra­gen wur­den, kann eine E‑Rechnung optio­nal mit einer Signa­tur ver­se­hen wer­den. Ziel ist es, die Echt­heit und Authen­ti­zi­tät des Absen­ders sowie die Unver­sehrt­heit des Inhalts zu gewähr­leis­ten. Dazu wird bei der Über­mitt­lung ein Über­tra­gungs­code mitgesendet.

Die eigent­li­che Über­tra­gung erfolgt über eine spe­zi­elle E‑In­voi­cing-Platt­form, wie EDI (Elec­tro­nic Data Inter­ch­ange). Dies ist das am wei­tes­ten ver­brei­tete Sys­tem, das eine sichere Daten­über­mitt­lung direkt zwi­schen Sen­der und Emp­fän­ger sicher­stellt. Alter­na­tiv kann auch eine E‑Mail mit der E‑Rechnung als Anhang ver­schickt wer­den, da auch die neuen Richt­li­nien keine Rege­lun­gen zum ein­heit­li­chen elek­tro­ni­schen Über­mitt­lungs­weg fest­ge­legt haben. Wich­tig: Prüfe vor­her die Daten­si­cher­heit im Sinne des Daten­schutz­ge­set­zes und hole dir die Zustim­mung des Emp­fän­gers ein. Außer­dem muss die elek­tro­ni­sche Wei­ter­ver­ar­bei­tung ohne Medi­en­bruch mög­lich sein.

Nach dem Ver­sand erhält der Adres­sat die E‑Rechnung direkt in sei­nem elek­tro­ni­schen Post­korb, von wo aus digi­tale Tools wie z. B. der Invoice Mana­ger der Kyocera Work­flow Mana­ger-Soft­ware den Post­ein­gang auto­ma­tisch ver­ar­bei­ten und in das Buch­hal­tungs­sys­tem über­füh­ren. Ganz ohne manu­el­len Ein­griff. Im Rah­men smar­ter Workspaces ist auch eine naht­lose Inte­gra­tion in ERP-Sys­teme oder DATEV kein Problem.

Der letzte Schritt ist die geset­zes­kon­forme Archi­vie­rung der elek­tro­ni­schen Rech­nung. Die Auf­be­wah­rungs­fris­ten haben wir wei­ter unten für dich zusammengefasst.

E‑Books

Wie kann Infor­ma­ti­ons­ma­nage­ment dir dabei hel­fen, deine Geschäfts­pro­zesse zu opti­mie­ren? Die Ant­wor­ten fin­dest du in unse­ren E‑Books. Du kannst sie kos­ten­los herunterladen. 

Wel­che Vor­teile hat eine E‑Rechnung?

Die fol­gen­den Vor­teile zei­gen, warum du als Rech­nungs­stel­ler nicht erst im Zuge der Geset­zes­än­de­rung eine E‑Rechnung in deine Rech­nungs­work­flows ein­füh­ren solltest.

Die Vor­teile der E‑Rechnung:

  • Effek­tive Maß­nah­men zur För­de­rung der Digitalisierung
  • Redu­zier­ter (manu­el­ler) Auf­wand durch auto­ma­ti­sierte Prozesse
  • Weni­ger Betriebs­kos­ten durch Ein­spa­run­gen bei sowie der Ver­wal­tung eines phy­si­schen Archivs
  • Scho­nung von Res­sour­cen und Umwelt
  • Reduk­tion manu­el­ler Feh­ler und Stei­ge­rung von Qua­li­tät und Effizienz
  • Erstel­lung von E‑Rechnungen unab­hän­gig von Ort und Zeit
  • Schnel­le­rer Versand
  • Zügige Bear­bei­tung
  • Pünkt­li­cher Zahlungseingang

Tipp: Manch­mal lässt es sich nicht ver­mei­den, dass eine Rech­nung aus­ge­druckt wer­den muss. Wir emp­feh­len dir dafür einen Mul­ti­funk­ti­ons­dru­cker aus der ECO­SYS-Serie von Kyocera.

Wer ist zu einer elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung ver­pflich­tet und was ändert sich 2025?

Zunächst gilt: Ab dem 1. Januar 2025 ist die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung für alle B2B-Unter­neh­men ver­pflich­tend, die unter­ein­an­der steu­er­pflich­tige Inlands­um­sätze täti­gen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Haupt- oder Neben­er­werb handelt.

Klein­un­ter­neh­men, die Umsatz­steuer abfüh­ren, sind ab 2028 zur elek­tro­ni­schen Rech­nungs­stel­lung verpflichtet.

Seit 2020 besteht diese bereits für den B2G-Bereich, also zwi­schen Unter­neh­men und öffent­li­chen Auf­trag­ge­bern. Der Ver­kauf von Waren und Dienst­leis­tun­gen von Unter­neh­men  an Ver­brau­cher (B2C) ist der­zeit noch von der E‑Rechnungspflicht aus­ge­nom­men. Außer­dem gilt: Das neue Gesetz unter­schei­det zwi­schen elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen und „sons­ti­gen Rech­nun­gen“ (PDF, JPG).

Ziel der E‑Rechnung ist es, die Digi­ta­li­sie­rung zu stär­ken und büro­kra­ti­sche Hür­den abzu­bauen. Zudem wird die Nach­hal­tig­keit wei­ter gefördert.

Wel­che Fris­ten gelten?

Da die Ein­füh­rung der Work­flows rund um die E‑Rechnung zu Beginn mit einem Mehr­auf­wand ver­bun­den ist, hat der Gesetz­ge­ber Über­gangs­fris­ten bzw. Über­gangs­re­geln defi­niert. Es gilt jedoch der Vor­rang der E‑Rechnung, d. h., dein Unter­neh­men muss bis zum 1. Januar 2025 für den Emp­fang, die Ver­ar­bei­tung und die revi­si­ons­si­chere Archi­vie­rung der E‑Rechnung bereit sein.

Bis Ende 2026 kannst du noch Rech­nun­gen auf Papier oder im PDF-For­mat ver­schi­cken. Dazu musst du aller­dings die Erlaub­nis des Emp­fän­gers ein­ho­len. Liegt die For­de­rung unter 250 Euro, darfst du auch ohne Zustim­mung eine Papier­rech­nung versenden.

Ab dem 1. Januar 2027 dür­fen Papier­rech­nun­gen und PDFs nur noch von Unter­neh­men ver­sen­det wer­den, deren Vor­jah­res­um­satz aus 2026 unter 800.000 EUR lag. Unter­neh­men mit einem höhe­ren Umsatz müs­sen ihre E‑Rechnungen per EDI über­mit­teln, auch wenn diese nicht dem euro­päi­schen Stan­dard entsprechen.

Alle Unter­neh­men, unab­hän­gig vom Umsatz, sind dann ab Anfang 2028 dazu ver­pflich­tet, aus­schließ­lich E‑Rechnungen für B2B-Umsätze aus­zu­stel­len. Zu die­sem Zeit­punkt tre­ten auch EU-weite Mel­de­sys­teme und die ViDA-Maß­nah­men (Moder­ni­sie­rung des Mehr­wert­steu­er­sys­tems) in Kraft.

Wie lange müs­sen E‑Rechnungen auf­be­wahrt werden?

Mit der Ein­füh­rung der E‑Rechnung ändern sich die Auf­be­wah­rungs­fris­ten nicht. Wie auch bei her­kömm­li­chen Papier- oder PDF-Rech­nun­gen, müs­sen diese nach § 147 AO zehn Jahre archi­viert wer­den. Die gilt für Ein­gangs- und Aus­gangs­rech­nun­gen. Die Auf­be­wah­rungs­frist beginnt mit dem Ende des Kalen­der­jah­res, in dem du die Rech­nung aus­ge­stellt hast. Eine Rech­nung aus dem Jahr 2024 musst du also ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezem­ber 2034 aufbewahren.

Zudem ist das „Wie“ mit der E‑Rechnung deut­lich ein­fa­cher, denn die meis­ten Tools über­neh­men die geset­zes­kon­forme Archi­vie­rung und die ord­nungs­mä­ßige Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Büchern und Auf­zeich­nun­gen in elek­tro­ni­scher Form (GoBD) auto­ma­tisch. So kannst du alle Infor­ma­tio­nen sicher bewah­ren.

Über uns

Making Infor­ma­tion fas­ter. Infor­ma­ti­ons­pro­zesse schnel­ler, siche­rer und nach­hal­ti­ger gestal­ten. Das ist das Ziel, dass die Kyocera-Gruppe verfolgt.

Check­liste E‑Rechnung

  1. Grund­le­gende Anfor­de­run­gen prüfen
    • Liegt aktu­ell schon eine Ver­pflich­tung zur E‑Rechnung vor? (z. B. gesetz­li­che Vor­ga­ben, GoBD, UStG)
  1. Form und Format
    • Gän­gige For­mate wie ZUGFeRD, XRech­nung oder EDIFACT nutzen.
    • Maschi­nen­les­bar­keit sicher­stel­len (z.B. XML)
    • For­mat­wahl beach­ten (PDF oder XML)
  1. Rech­nungs­in­halt
    • Pflicht­an­ga­ben wie Rech­nungs­num­mer, Datum, Namen, Adres­sen und Leistungsbeschreibung
    • Steu­er­in­for­ma­tio­nen und Bank­da­ten kor­rekt angeben
  1. Daten­qua­li­tät
    • Kun­den­da­ten, Posi­tio­nen, Men­gen und Preise auf Rich­tig­keit prüfen
  1. Über­mitt­lung
    • Ver­sand­ka­nal klä­ren (E‑Mail, EDI)
    • Sichere, ver­schlüs­selte Über­tra­gung nutzen
    • Ver­sand­nach­weis sicherstellen
  1. Zustell­be­stä­ti­gung
    • Emp­fangs­be­stä­ti­gung ein­ho­len und Ver­ar­bei­tung beim Emp­fän­ger prüfen
  1. Archi­vie­rung
    • Revi­si­ons­si­chere Archi­vie­rung für 10 Jahre sicherstellen
    • Zugriffs­si­cher­heit und Daten­si­che­rung gewährleisten
  1. Steu­er­recht­li­che Prüfung
    • Steu­er­an­ga­ben auf Rich­tig­keit prü­fen und Son­der­re­ge­lun­gen beachten
  1. Frei­gabe und Genehmigung
    • Interne Frei­ga­be­pro­zesse und Geneh­mi­gun­gen vor Ver­sand durchführen
  1. Tech­ni­sche Anforderungen
  • Soft­ware­kom­pa­ti­bi­li­tät sicherstellen.
  • Schnitt­stel­len und feh­ler­freie Daten­über­tra­gung gewährleisten.

Pro­fi­tiere bei der Imple­men­tie­rung der E‑Rechnung von der Exper­tise von Kyocera Docu­ment Solu­ti­ons. Unsere Expert:innen unter­stüt­zen dich bei der Umset­zung der E‑Rechnung mit pas­sen­den Lösun­gen, hel­fen dir dabei, dei­nen gesetz­li­chen Pflich­ten nach­zu­kom­men, und gestal­ten zusam­men mit dir effi­zi­ente Workflows.

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